Wir beraten Sie kompetent und gründlich zu allen Belangen rund um das Steuerrecht. Unsere erfahrenen Mitarbeiter weisen Expertise in den verschiedensten Bereichen auf und können Sie mit unseren steuerrechtlichen Leistungen allumfassend beraten. So können wir Ihnen garantiert zur höchstmöglichen Ersparnis in Steuerdingen verhelfen.
Wir sind stolz darauf, mit unseren Leistungen einen breiten Kundenstamm aus unterschiedlichsten Bereichen bedienen zu können. Gerne beraten wir Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler. Hier ist die Grenze zwischen beruflichen und privaten Ausgaben oft schwammig – aber wir versuchen stets, Ihnen die größtmögliche steuerliche Ersparnis zu verschaffen. Auch Existenzgründer sind bei uns an der richtigen Adresse, um gut aufgeklärt in die Selbstständigkeit starten zu können. Wir beraten Kapitalgesellschaften, unter anderem bei Buchhaltung und Buchführung, aber auch Privatpersonen, wie Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter unterstützen wir gerne bei allfälligen steuerlichen Anliegen.
Welche Ausgaben können Sie abschreiben? Wo bekommen Sie wie viel Geld zurück? Und wo genau wird als Selbstständiger oder Freiberufler die Linie zwischen beruflichen und Privatausgaben gezogen? Wir beraten Sie zu diesen und allen anderen Fragen und helfen Ihnen natürlich auch gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Unternehmen brauchen oft Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Belangen, um weiter gewinnbringend wirtschaften zu können.
Wenn die Buchführung von Anfang an richtig gemacht wurde, gibt es bei der Wirtschaftsprüfung absolut nichts zu befürchten.
Damit geben Sie dem Finanzamt Auskunft über Ihr Einkommen im vergangenen Kalenderjahr.
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein großer – mit uns als Partner an Ihrer Seite haben Sie aber zumindest aus steuerrechtlicher Sicht nichts zu befürchten.
Die Körperschaftssteuer muss unter anderem von Kapitalgesellschaften bezahlt werden.
Arbeitnehmer müssen eine Lohnsteuererklärung abgeben. In dieser können gewisse Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Nicht auf alle Umsätze, die ein Unternehmen macht, müssen Steuern bezahlt werden. Insbesondere Kleinunternehmer sind unter gewissen Umständen von der Steuer befreit.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatzsteuer Sie in den letzten Monaten bzw. im letzten Quartal eingenommen haben.
Auf ererbte Geldbeträge, Immobilien oder andere Wertgegenstände müssen Steuern bezahlt werden. Wir beraten Sie zu der erwartenden Höhe der Steuern.
Auch bei der Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken und Immobilien fällt ein gewisser Steuersatz an.
Zum Jahresende wird Bilanz über alle im vergangenen Jahr erwirtschafteten Einkünfte sowie Ausgaben gezogen.
Ernst-Thälmann-Platz 1, 16515 Oranienburg, Deutschland
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